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Archiv 2015

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Dänemark-Bornholm 

Entnahmelimit für Meerforellen

Ab dem 01.01.2016 gilt auf der dänischen Insel Bornholm sowie derer Nachbarinsel Christiansø ein Fanglimit von 3 Meerforellen pro Tag. Das gute an dieser Reglung ist, das man nach dem Fang von drei Fischen, das Angeln nicht einstellen muss, sondern alle darüber hinaus gefangenen Fische schonend zurück setzen muss.
Übrigens! Diese Reglung gilt auch für die Stellnetzfischer.
Quelle: https://www.retsinformation.dk/Forms/R0710.aspx?id=175798

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Sachsen

Kündigung im DAFV

Das wars dann wohl!
Der Landesverband Sächsischer Angler e.V. (LVSA)  kündigt seine Mitgliedschaft im DAFV. Mit Wirkung zum 01.01.2017 beenden die sächsischen Verbände ihre Mitgliedschaft.
mehr dazu Bitte lesen!!!

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Sachsen

Sahnbachstau
C 08-103

Im Sahnbachstau Crimmitschau (C 08-103) ist das Angeln wegen Entleerung und Sanierungsmaßnahmen sofort nicht mehr erlaubt!
Quelle: AVS

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Kanarische Inseln 

Auf den Kanarischen Inseln dürfen von Anglern keine Gelb und Blauflossenthune mehr entnommen werden. Weiterhin müssen alle Schwertträger wieder in ihre Freiheit entlassen werden.

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Sachsen

Neuregelungen zur Beangelung der Talsperre Bautzen und Quitzdorf

Für das Jahr 2016 gelten für die Talsperre Bautzen und Talsperre Quitzdorf neue Beangelungsregelungen. Bitte unbedingt die neuen gesperrten Bereiche beachten.
Diese neuen Reglungen treten am 01.01.2016 in Kraft.
mehr Infos:
www.anglerverband-sachsen.de/2015/


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Sachsen

Achtung !!
im Dresdener Raum sind z.Z. viele Gewässersperrungen aktiv.
Weiterhin stehen  auch einige Gewässer nicht mehr für den Angelsport zur Verfügung.
Mehr Infos auf der HP vom Anglerverband "Elbflorenz" Dresden 
http://www.anglerverband-sachsen.de/2015

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Brandenburg

Anfütterungsverbot an zwei LAVB-Gewässern

Neuaufschluß Schönewalde (C 14-135)
Körbaer See (C14-114)
Hintergrund dieses Verbotes, das bis zum 31. Dezember 2015 gilt, ist ein akutes Fisch- und/oder Muschelsterben an beiden Gewässern
Infos: http://www.landesanglerverband-bdg.de
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Sachsen

Die Angelfreunde aus Glauchau veranstalten am 15.08.2015  ab 6:00 Uhr am Stausee Glauchau  C 06-102 (an der Straßenseite) ein Vereinsangeln. Wir bitten um Beachtung und Rücksichtnahme - Danke.

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Norwegen

Rettungswestenplicht
 
Wie die norwegische Sunnmorsposten berichtete, hat das norwegische Parlament unter anderem beschlossen, dass ab dem 1. Mai 2015 Pflicht ist eine Rettungsweste zu tragen, wenn man in Norwegen mit einem Boot unterwegs ist. Allerdings gilt dies nur dann, wenn das Boot tatsächlich fährt und weniger wie 8 Meter lang ist.

Während die Bootslänge wohl die wenigsten Angler in Norwegen von der Regelung ausschließt, hilft vielleicht die Formulierung, dass die Rettungswesten nur während der Fahrt getragen werden müssen, den einen oder anderen davon zu überzeugen es tatsächlich zu tun.
Infos: in Norwegisch!
http://www.smp.no/nyheter/alesundogomland/article10785870.ece


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Sachsen

Rätselhaftes Karpfensterben
  

Am Schladitzer See (L02-132) findet derzeit ein rätselhaftes Karpfensterben statt. An flachen Uferbereichen sammeln sich Gruppen träger Karpfen mit vermindertem Fluchtverhalten. Zunehmend sterben die Fische auch. Bereits nach den ersten Hinweisen wurde in der Woche nach Ostern aus einer solchen Gruppe ein Fisch entnommen und in Absprache mit dem Fischgesundheitsdienst zur Landesuntersuchungsanstalt gebracht.

Der erste Zwischenbescheid liegt jetzt vor. Der Test auf die gefürchteten Krankheiten Koiherpes und Frühjahrsvirämie war negativ. Noch in dieser Woche findet ein Vororttermin mit dem Fischgesundheitsdienst statt.

Leute vor Ort berichten, dass schon über 150 tote Fische gefunden wurden. Wobei auch große Karpfen von zum Teil über 20 kg dabei sind.

Infos: www.anglerverband-leipzig.de

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Brandenburg

Neues Gewässerverzeichniss für Brandenburg

Die Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V. in Buchform liegt jetzt in der aktualisierten Ausgabe 2015 vor. Die alte Gewässerordnung hat zum 31. Dezember 2014 ihre Gültigkeit verloren. Neben zahlreichen neuen Karten für Gewässer beinhaltet die neue Gewässerordnung auch eine Reihe von neuen Bestimmungen. Die Gewässerordnung wird über die Vereine des LAVB zu einem Preis von 2,50 Euro ausgegeben. 
Zudem ist es möglich, das Gewässerverzeichnis über die Hauptgeschäftsstelle des LAVB zu beziehen.

Zum Elsbruch 1
14558 Nuthetal
OT Saarmund

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Sachsen

Beratung Badezonen an der TS Pirk

Am 24.02.2015 fand in Taltitz eine Beratung zur Beschilderung und Ausweisung der Badebereiche der Talsperre Pirk statt. Neben Vertretern der Naherholung Talsperre Pirk GmbH, der Fischergenossenschaft Plauen (Fischereipächter), der Landestalsperrenverwaltung und dem Anglerverband Südsachsen Mulde/Elster e.V. (Geschäftsführer Mike Uhlemann u. Uwe Bochmann) waren auch der Landtagsabgeordnete Andreas Heinz (CDU) und der Oberbürgermeister von Oelsnitz Mario Horn dabei. Bisher fehlt eine klare Ausweisung und Beschilderung der öffentlichen Badestrände, an denen, wie an öffentlichen Badegewässern üblich, in der Badesaison (15. Mai - 15. September) nicht geangelt werden kann. Die drei Badestrände wurden in einer anschliessenden Begehung in Augenschein genommen. Die geplante Beschilderung und Ausweisung umfasst für alle 3 Badestrände zusammen ca. 300 Meter. Darunter fällt auch der Badestrand an der Jugendherberge Taltitz. Für das jährliche Jugendangelcamp des AV Wurm-Bader und AVS im Sommer wurde zugesichert, dass der Badestrand uneingeschränkt zur Verfügung steht. Bis zur abschließenden Entscheidung der Naherholung Talsperre Pirk GmbH im Mai 2015 wird es noch ein Treffen Ende April geben, zu dem die Vorsitzenden der ortsansässigen und regional betroffenen Angelvereine eingeladen werden, um die Bereiche detailliert vorzustellen und die aufgekommenen Ängste der Anglerschaft zu pauschalen Angelverboten auszuräumen.
Quelle: AVS Chemnitz

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Sachsen

Angelverbot an der Talsperre Pirk???

Wie geht es weiter an der Talsperre Pirk? Droht ein Angelverbot?
Weiter lesen:

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Sachsen

 

Bootsbenutzung und -Kennzeichnung

Am 31.08.2014 ist die neue Sächsische Schifffahrtsverordnung (SächsSchiffVO) in Kraft getreten. Die dortigen Regelungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Bootsnutzung auf unseren Angelgewässern. Neben den allgemeinen Verkehrsregeln und Verhaltenspflichten auf dem Gewässer wird in der übergeordneten Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) auch die Kennzeichnungspflicht der Fahrzeuge und Kleinfahrzeuge geregelt.

Wichtig!! Bitte lesen!!

Kenzeichnungspflicht von Booten Download
Sächsische SchiffVO Download

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Sachsen

 

Informationen zum Schließsysten

Das zentrale Schließsystem wurde an zahlreichen Angelgewässern in ganz Sachsen installiert und stellt eine sichere und vor allem unkomplizierte Methode dar, um Inhalte von Fischereipachtverträgen einhalten zu können sowie durch unsere Mitglieder finanzierte infrastrukturelle Maßnahmen (Parkplätze, Slippanlagen etc.) auch diesen zielgerichtet bereitzustellen.

Das derzeitige Schließsystem mit dem aktuellen Schlüsselsatz ist seit dem Jahr 2007 in Gebrauch und sollte aus Verbandssicht im maximal 10-jährigen Turnus erneuert werden. Warum?

Mittlerweile wurden Schlüssel an Nichtmitglieder weitergegeben und ebenfalls ausgetretene Mitglieder haben noch Schlüssel, sodass der Missbrauch des zentralen Schließsystems von Jahr zu Jahr zunimmt und unsere Mitglieder die für sie geschaffenen Lösungen an manchen Tagen nicht mehr nutzen können. Ebenfalls häufen sich die Beschwerden des Schlüsselmissbrauchs bei Verpächtern. Das Präsidium des Landesverbandes Sächsischer Angler und die sächsischen Regionalverbände haben beschlossen, das derzeitige Schließsystem im Jahr 2017 auszutauschen. Dieser lange Vorlauf ist notwendig, um die vorbereitenden Maßnahmen durchführen zu können und allen Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, erst kürzlich erworbenen Schlüssel noch nutzen zu können. Bitte beachtet, dass die erworbenen Schlüssel bei Erwerb in Euer Eigentum übergegangen sind und diese beim Wechsel des Schlüsselsystems nicht mehr funktionieren. Deshalb weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass mit dem Wechsel des Systems die Schlüssel nicht kostenlos getauscht werden! Unsere Mitgliedsvereine werden fortlaufend informiert, sobald weitere Details (bspw. zu Ausgabemodalitäten für die neuen Schlüssel etc.) feststehen.
Quelle:
landesanglerverband-sachsen.de

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Sachsen

 

Speicherbecken Witznitz (L06-126) Bootsangeln

Zur Beachtung! Das Bootsangeln auf dem ist nur mit der Genehmigung des Fischereibetriebes Etzold als Inhaber des Fischereirechtes gestattet. Die verwendeten Boote müssen mit der vergebenen Nummer wie vorgeschrieben gekennzeichnet sein. Es werden aber auch die Bootskennzeichen der Wasser- und Schifffahrtsämter zur Registrierung der jährlichen Bootsangelgenehmigungen übernommen. Wer ohne Nummer oder gar ohne Bootsangelgenehmigung auf dem Speicher Witznitz angetroffen wird, verliert seine Angelberechtigung ersatzlos und erhält seitens des Pächters eine Angelsperre für mindestens ein Kalenderjahr. 
Quelle: www.anglerverband-leipzig.de

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Sachsen

Schömbach (L11-101) Sperre aufgehoben

An der Talsperre Schömbach darf wieder geangelt werden
Die Talsperre ist wieder angestaut und der Anglerverband Leipzig e.V. hat den Zuschlag bei der Ausschreibung zur Neuverpachtung erhalten.
Wir weisen nochmals darauf hin, die Bestimmungen und Regelungen für dieses Gewässer unbedingt einzuhalten!
Quelle:  www.anglerverband-leipzig.de


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Baden Württemberg

Online Petition: Aufhebung des Nachtangelverbotes in Baden Württemberg.

Mal wieder ist eine Online Petition gestartet worden. Thema diesmal, die Aufhebung des Nachtangelverbotes in Baden Württemberg.
Aber wie so oft interessiert das keine Sau. Verwunderlich ist, warum gerade mal etwas über 500 Angler aus dem betroffenen Bundesland die Petition unterschrieben haben.

https://www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-des-nachtangelverbots-in-baden-wuerttemberg    

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Entnahmefenster für Hecht bei den Müritzfischern

Wie auf der Facebookseite der Müritzfischer zu entnehmen ist, führen die Bewirtschafter von mehr als 300000 ha Wasserfläche auf dem Kölpinsee ein Entnahmefenster für Hecht ein. Demnach dürfen Hechte von 60 bis 90 cm entnommen werden. Alle anderen Größen müssen zurückgesetzt werden. Sollte diese Maßnahme einen positiven Effekt haben wird das auch auf andere Gewässer der Müritzfischer ausgedehnt.