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Archiv 2018

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Brandenburg 

Mühlberg 4 (C 01-118)
An den Abbaufeld Elbekies IV wurden neue Angel und Sperrstrecken eingerichtet. Bitte beachtet die Angelstrecken und benutzt die ausgewiesenen Parkplätze.

Ich habe bei den Landkreis Elbe-Elster, Amt 32 - Ordnungsamt, SB Jagd- und Fischereiwesen mal nachgefragt was der "Bereich für motorlosen Wassersport" für uns Angler bedeutet. Hier die Antwort:
Damit ist das Angeln vom Boot aus gemeint. Das Ausbringen des Köders mit dem Boot ist nicht zulässig. Auch das Ausbringen des Köders mit dem Futterboot ist nicht zulässig.


Ostsee

Baglimit 2019
Wie die gut informierte Truppe von Netzwerk Angeln erfahren habe will, soll das Baglimit für 2019 auf 7 Dorsche erhöht werden.
Aber lest selbst



Sachsen 

Leipzig- Warnung der Feuerwehr
Es wird darauf hingewiesen, dass jegliche Art von Feuer wegen der Trockenheit verboten ist. Auch unsere Verbandsgewässeraufsicht wir bei Nichteinhaltung des Verbots tätig werden
Friedrich Richter


Sachsen-Anhalt 

Bootsbenutzung in Köckern (7-120-29 ) verboten
Wie eine Änderungsmitteilung am 03.07.2017 zum Gewässerverzeichnis des LVSA mitteilt, ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen ist auf dem Gewässer (Tagebaurestloch Köckern) nicht mehr gestattet!


Hessen 

Schonzeit für Zander aufgehoben. Probleme für die Mündener Fischereigenossenschaft
Den ganzen Text dazu lesen Sie hier. 


Ungarn

Balaton Reglungen zum Hineinschleppen des Köders

Im Balaton gelten seit einiger Zeit bestimmte Reglungen was das ausbringen des Köders beim Karpfen angeln betrifft. (Boilieangeln)   
Den vollständigen Wortlaut findet Ihr hier.
 


Brandenburg 

Havelkarte abgeschafft

Erstens hat die in Plaue ansässige Fischereischutzgenossenschaft „Havel“ (FSG) die sogenannte „Havelkarte“ für den Bereich oberhalb Brandenburgs abgeschafft. Diese war bisher zum Jahrespreis für 25 Euro in den Vertriebsstellen erhältlich.

FSG-Jahresangelkarte: 145 Euro

Damit bleibt den freien Petrijüngern von Ketzin bis Klein Kreutz und von Schmergow bis Gollwitz, die sich mit ihrem Hobby auf die mittlere Havel beschränkt haben, nur der Kauf der großen FSG-Jahresangelkarte zum Preis von 145 Euro. Diese deckt den riesigen Wasserbereich von Ketzin bis zur Havelmündung in die Elbe ab.

Preisreform trifft Angler empfindlich

Die Abschaffung der günstigen Havelkarte ist jedoch nur Teil einer Preisreform, die auch die nicht organisierten Angler im Raum Potsdam und Berlin empfindlich trifft. Dort haben bislang Berufsfischer diverse bis nach Brandenburg reichende Angelkarten auf eigene Rechnung zu Billigpreisen unter das fischende Volk gebracht.

Wie war das möglich? Grundlage sind uralte Fischereirechte, die bis vor die Tore der Havelstadt reichen und sich an derselben Gewässerstrecke mit Fischereirechten hiesiger Berufsskollegen überschneiden,  Koppelfischerei genannt.

Die Billigkonkurrenz oberhalb Brandenburgs war der FSG schon lange ein Dorn im Auge. Deshalb wurde mit der 25-Euro-Havelkarte gegengehalten. Das ist jetzt nicht mehr nötig. Denn nach mehrjährigem Tauziehen hat mit dem Fischereischutzverein „Havel“ Potsdam eine Dachorganisation die Angelkartenausgabe nach Brandenburger Vorbild für die einzelnen Fischer übernommen.

Nur ein Preisbeispiel aus dem Sortiment: Die Jahresangelkarte von der Landesgrenze Berlin bis zum Brandenburger Mühlendamm kostet bei den Potsdamern 120 Euro. Der Unterschied zur 145 Euro teuren FSG-Jahreskarte besteht darin, dass einige Nebengewässer wie der Emster-Bereich nicht enthalten sind.

Billiger bekommt man die Angelkarten auch nicht mehr in Berlin. Die Fischersozietät Tiefwerder/Pichelsdorf verkauft die Jahreskarte für 122,50 Euro. Neu ist das Zugeständnis den Anglern auf der mittleren Havel gegen Aufpreis das Nachtangeln zu erlauben.

Preise auf bundesdeutschen Durchschnitt angehoben

Ziel der neuen Angelkarten-Allianz zwischen Brandenburg und Berlin ist nicht nur die Anhebung der Preise auf einen bundesdeutschen Durchschnitt. „Es wird mehr Geld in Besatzmaßnahmen fließen. Es gelten einheitliche Kriterien für das Angeln, die Hege und die Pflege der Gewässer“, kündigte FSG-Vorsitzender Menzel an.

Havelkarte gibt’s weiter für DAFV-Angler

Zwar rechnet er mit Protesten gegen die Neuordnung, doch würden diese nach einer Eingewöhnung abebben. Nicht betroffen von der Preiserhöhung sind die Mitglieder des Deutschen Angelfischerverbandes (DAFV), dem Nachfolger des DAV. Sie können auch in Zukunft die sogenannte „Havelkarte“ für fünf Euro über ihre Vereine erwerben. Die große FSG-Karte steht DAFV-Mitgliedern zum ebenfalls ermäßigten Preis von 80 Euro zur Verfügung.

Trotzdem gibt es Kritik. Carsten Wuttke, Vorsitzender des Kreisanglerverbands Brandenburg, monierte gegenüber der MAZ die fehlende Transparenz im Vorfeld der Neuerungen. „Unsere Mitglieder sind durch Gerüchte unnötig beunruhigt worden. Die Erhöhung von 25 Euro auf 145 Euro für nicht organisierte Angler auf der mittleren Havel ist schon exorbitant. Deshalb gibt es im Moment keinen besseren Grund sich einem unserer Ortsvereine anzuschließen“, findet Wuttke.


Mecklenburg Vorpommern 

Ein sehr interessantes Interview mit dem Präsidenten des LAV M-V e.V., Prof. Dr. Karl-Heinz Brillowski

Verbandsfunktionären wird häufig eine fehlende Nähe zu ihrer Basis vorgeworfen. Sie seien Schreibtischangler, die vermutlich seit Jahren keine Angelrute mehr in der Hand hatten. Über den Präsidenten des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Prof. Dr. Karl-Heinz Brillowski kann man derartiges sicher nicht sagen. „Körling“, wie enge Vertraute ihn nennen, ist durchaus ein versierter Angler, der nicht nur als Funktionär sondern auch am Wasser eine gute Figur macht. Wir vom DKAC haben ihn von Anfang an als sehr aufgeschlossen Angler mit vernünftigen Ansichten kennengelernt. Sebastian Schmidt, 1. Vorsitzender des DKAC-MV, hat unseren „Präsi“ deshalb für Euch interviewt.

Name:             Karl-Heinz Brillowski
Jahrgang:       1941
Beruf:             Hochschullehrer an der Universität Rostock

Karl-Heinz, Du bist keiner von den Funktionären, die man gemeinhin als „Schreibtischangler“ bezeichnet. Du bist tatsächlich leidenschaftlicher Angler. Erzähl uns doch zum Einstieg etwas über deine Angelei?

Mit dem Angeln habe ich im Alter von 16 Jahren begonnen, damals noch als Urlauber im Stralsunder Hafen. Ich angelte auf Barsch und konnte tatsächlich einige gute Fische fangen. Im Jahre 1960 bin ich dann in den DAV der DDR eingetreten und versuchte mich fortan als Stipp- und Ansitzangler. Als ich dann nach dem Studium an der TU Dresden nach Rostock zog, widmete ich mich der Wettkampfangelei und wurde hierbei unter anderem Bezirksmeister. Später verschrieb ich mich für viele Jahre fast ausschließlich den Salmoniden. Heute bin ich in erster Linie Spinnangler und befische sowohl die Ostsee als auch die großen Binnenseen unseres Landes.

Wie nimmst Du bei deiner eigenen Angelei und durch das, was Dir durch Angler berichtet wird, die zunehmenden Einschränkungen aufgrund des Naturschutzes wahr?

Das nehme ich sehr intensiv wahr und es bewegt mich auch unwahrscheinlich. Wir sind als Landeanglerverband einmal mit dem Anspruch angetreten, das Angeln für unsere Kinder und Enkelkinder als Hobby zu bewahren – heute kämpfen wir bereits darum, es für uns selbst zu erhalten. Soweit ist es leider schon gekommen. Wir haben es satt, dass die „wahren Naturschützer“ ihre Aufgabe darin sehen, die Natur einzig  v o r  dem Menschen zu schützen. Es wird so getan, als sei der Ausschluss der Menschen von der Natur die einzige Form des Naturschutzes. Naturschutz wird heutzutage fast ausschließlich als Nutzungsverbot verstanden. Wir verstehen Naturschutz aber als Schutz durch den Menschen und nicht vor dem Menschen. Der bloße Ausschluss des Menschen kann und darf keine Lösung sein. Die Angelfischerei ist eine ökologisch wertvolle Form der Naturnutzung und ein Jahrtausende altes Kulturgut. Der Mensch ist ein Teil der Natur und nichts was von Außerhalb kommt. Nur was wir kennen und erleben, schafft in uns die Motivation, dies zu schützen und zu erhalten. Kurz gesagt: Wir schützen, was wir nutzen. Deshalb setzen wir uns als Landesanglerverband auch vehement gegen fortschreitende Einschränkungen der Angelfischerei ein.

Gerade in Naturschutzgebieten dürfen Karpfen kaum noch besetzt werden, da sie angeblich nicht heimisch seien und die Wasserqualität negativ beeinflussen würden. Wie stehst Du dazu?

Da kann ich nur den Kopf schütteln. Auch diese Litanei der „wahren Naturschützer“ bekommen wir seit Jahren serviert. Beides ist fachlich nicht haltbar. Zum einen gibt es wissenschaftliche Belege dafür, dass der Karpfen in historischen „Warmzeiten“ auch in Mitteleuropa heimisch war, er also nicht erst durch die Mönche und ihre Teichzuchten zu uns kam. Der Karpfen ist bei uns so heimisch, wie die meisten anderen Arten auch.

In puncto Wasserqualität wird auf das Gründeln der Karpfen bei ihrer Nahrungssuche Bezug genommen. Es mag ja sein, dass das vielleicht bei der Intensivhaltung zu DDR-Zeiten der Fall war. Bei normalem Karpfenbesatz ist das aber definitiv kein Problem. Ganz im Gegenteil: andere Arten wie z.B. Schleie und Brachsen gründeln ebenfalls und wühlen aufgrund ihres höheren Bestandes in den Gewässern wesentlich mehr Sediment auf als Karpfen. Besatzverbote in Naturschutzgebieten mit Karpfen sind für mich nicht begründet und deshalb auch nicht haltbar.

Die Frage der Wasserqualität bringt uns dann nahtlos zum nächsten Thema: den Futterbeschränkungen. In der Gewässerordnung des LAV stand vor einigen Jahren noch eine starre Grenze von 1 Kilo Futter pro Tag. Diese Regelung wurde zugunsten einer flexiblen Regelung abgeschafft, die die Besonderheiten des jeweiligen Gewässers zugrunde legt. Wie kam es dazu?

Das kann ich Dir so genau gar nicht sagen, da ich damals in den Änderungsprozess der Gewässerordnung nicht direkt einbezogen war. Auf jeden Fall entspricht die aktuelle Regelung der Vernunft und Sachkenntnis verantwortungsvoller Angler und ist die einzig vernünftige Lösung. Für mich stellt sich dann eher die Frage, warum es vorher eine Vorgabe von maximal 1 Kg gab. Ich kann mir das eigentlich nur als Relikt aus der Ära des Wettfischens erklären.

Ein Thema das bei Karpfenanglern gerade in Schutzgebieten häufig zu Konflikten geführt hat, ist die Verwendung von Wetterschutzvorrichtungen. Wie ist deine Meinung dazu?

Das ist auch eine etwas kuriose Geschichte. Brandungsangler benutzen ebenfalls mannshohe zeltartige Unterstände und an denen hat bisher noch niemand Anstoß genommen.

Das spezifische Problem der Karpfenangler ist wahrscheinlich das Verweilen über Nacht oder sogar über mehrere Tage, wodurch eine Abgrenzung zum Zelten zumindest „unscharf“ wird. Allerdings sind Angler eben Angler und keine Camper. Angler verhalten sich ruhig in der Natur und ihre Wetterschutzvorrichtungen fügen sich zumeist sehr gut ein. Ein Störfaktor sind sie sicherlich nicht. Hier werden wir uns als Verband um eine akzeptable Lösung bemühen, zumal das auch andere Ansitzangler betrifft. Im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern ist etwa die Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen erlaubt, wenn sie gedeckte Farben aufweisen, keinen festen Boden besitzen und für nicht mehr als zwei Personen Platz bieten. Wenn so etwas selbst dort möglich ist, muss das auch woanders gehen.

Wenn Du eher der Raubfischangler bist, was waren deine größten Fische und angelst Du auch auf Karpfen?

Mein größter Hecht wog 27 Pfund und mein größter Zander irgendwas um die 18 Pfund. Allerdings ist Angelei für mich natürlich mehr als die Jagd nach Rekorden. Auf Karpfen angle ich nicht. Ich esse gern Fisch und angle deshalb nur auf Fische, die ich auch esse. Der Karpfen gehört da nicht zu. Allerdings habe ich mich während meines Studiums ein wenig an der Karpfenangelei versucht. Das ist aber ewig her und war so richtig nicht meine Sache.

Da Du ja durchaus schon große Fische gefangen hast, drängt sich natürlich die Frage auf, wie Du zum Zurücksetzen großer Fische stehst. Gibt es für Dich Gründe auch maßige Fische zurück zu setzen?

Ja, die gibt es durchaus. Ich sagte ja bereits, dass ich gern Fisch esse und ich insbesondere deshalb angeln gehe. Ist ein Fisch aber so groß, dass er nicht vernünftig in der Küche verwertet werden kann, sollte man ihn zurücksetzen. Vor einigen Jahren fing ich einen 24-Pfündigen Hecht, den ich auch für die Küche entnahm und ein halbes Jahr Hecht essen musste. Aus heutiger Sicht würde ich einen solchen Fisch wahrscheinlich nicht mehr mitnehmen, da er für einen Zwei-Personen-Haushalt ganz einfach zu groß ist. Ein zweiter Grund für das Zurücksetzen maßiger Fische, sind für mich entsprechende Bestimmungen der Fischereiberechtigten. In einigen Gewässern gibt es neben Mindestmaßen auch Höchstmaße. Liegt ein solches „Küchenfenster“ vor, halte ich mich selbstverständlich auch daran. Ansonsten möchte ich betonen, dass das lediglich meine persönlichen Ansichten sind. Andere Angler sehen das vielleicht anders und haben eventuell auch andere Gründe einen Fisch wieder zurückzusetzen, wie etwa Hege oder Bestandserhaltung. Das akzeptiere ich. Angler sind Fachleute und kennen die Gewässer und ihre Fischbestände am besten. Ich persönlich halte nichts davon, einem Angler vom Schreibtisch aus vorzuschreiben, was er mit seinem Fang zu machen hat.

Was möchtest Du abschließend den Karpfenanglern Mecklenburg-Vorpommerns mit auf den Weg geben und was wünschst Du Ihnen für die Zukunft?

Bleibt ganz einfach Euren Satzungszielen und Euch selber treu. Genießt Eure Passion und übt Euch in gewissen Dingen lieber in Zurückhaltung – auch wenn das natürlich manchmal schwerfällt. Damit meine ich jetzt natürlich nicht Euer angelpolitisches Engagement – das schätze ich überaus -, aber manchmal entstehen Probleme erst dann, wenn man seine Gegner mit der Nase darauf stößt. 

Ansonsten hoffe ich, dass in unseren Gewässern in M-V auch in Zukunft noch stattliche Karpfen heranwachsen mögen! Petri Heil, meine Angelfreunde!

Karl-Heinz, vielen Dank für das Interview und dass Du Zeit für uns gefunden hast. Auch Dir ein kräftiges Petri Heil für die Zukunft!

Quelle: http://dkac-mv.de


Deutschland

Fisch des Jahres 2018


Der dreistachlige Stichling ist Fisch des Jahres 2018.